Allgemeine Auftragsbedingungen für Agenturleistungen

1. Geltungsbereich
Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Agentur und ihrem Auftraggeber über Kommunikationsberatungsleistungen einschließlich Nebenleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, sich für die Durchführung des Auftrages dritter sachverständiger Personen zu bedienen.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggeber
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen vorliegen oder erstellt werden. Er ist auch verpflichtet, die Agentur über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind, in Kenntnis zu setzen.

4. Kundengespräch
Die Agentur übernimmt für Kundengespräche die Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung. Der Inhalt der Protokolle (z.B. Konferenzberichte) ist für Kunden und Agentur verbindlich, sofern ihm nicht spätestens eine Woche nach Eingang beim Kunden schriftlich widersprochen wird.

5. Geheimhaltungspflicht
Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr während des Auftrages zur Kenntnis gelangten Tatsachen vertraulich zu behandeln, es sei denn, der Auftraggeber hat sie von der Geheimhaltungspflicht entbunden.

6. Haftung
Die Agentur haftet nur für von ihr zu vertretene Schäden, die aus grob fahrlässigem Handeln entstanden sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Ein eventueller Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 1 Jahr nach dem anspruchsgründenden Ereignis.

7. Rechte
Die Rechte für alle von der Agentur entwickelten Ideen und Vorschläge liegen ausschließlich bei der Agentur, sofern mit dem Auftraggeber keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Rechte Dritter (z.B. Warenzeichenrechte, Rechte am Bild, Ton, Wort etc.) werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie weitergehender individueller Vereinbarungen mit dem Rechteinhaber an den Auftraggeber übertragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschränkungen gesetzlicher und/oder vertraglicher Art in vollem Umfang zu beachten. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber in vollem Umfang zum Schadensersatz sowohl der Agentur als auch dem Rechteinhaber gegenüber verpflichtet.

8. Kostenkalkulation
Die Agentur erstellt Kostenkalkulationen basierend auf dem aktuellen Kenntnisstand. Eine Nachkalkulation auf der Basis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen und der vereinbarten Stundensätze bleibt vorbehalten.

Mit Freigabe der Kalkulationen durch den Auftraggeber sind die Kostenkalkulationen die vertraglich vereinbarte Leistungsvergütung. Eine Toleranz von + 10% auf die Kalkulation gilt hierbei als vereinbart. Die Möglichkeit der Nachkalkulation im oben aufgeführten Umfang bleibt vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Fremdkosten und Auslagen. Gesetzliche Abgaben und Beiträge (z.B. GEMA, Künstlersozialversicherung) werden grundsätzlich nach angefallenem Aufwand weiterberechnet.

9. Zahlungsdienst
Übernimmt die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers die Vorfinanzierung von Fremdleistungen und Auslagen, so ist die Agentur berechtigt, in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen für ihre Kontokorrentmöglichkeiten eine entsprechende Provision für den Zeitraum der Vorfinanzierung zu berechnen.

10. Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen sind, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, 30% der kalkulierten Fremd- und Agenturkosten zu Beginn der Arbeiten als Vorauszahlung an die Agentur zu leisten.

11. Vergütung und Fälligkeit
Die Agentur stellt ihre Beratungsleistungen und Auslagen auf Basis der jeweils vereinbarten Verrechnungssätze in Rechnung. Auf die Vergütung von Fremdleistungen hat die Agentur ebenfalls Anspruch. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Die von der Agentur an den Auftraggeber gestellten Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.

12. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung desAuftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der Agenturangebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so ist die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der Agentur auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die Agentur vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Für alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten hat die Agentur einen Vergütungsanspruch.

13. Abbruch der Arbeiten
Wird ein Projekt ohne Verschulden der Agentur durch den Auftraggeber abgebrochen, so ist die Agentur berechtigt, über die bis dahin entstandenen Aufwendungen hinaus auch den Ersatz des ihr entstandenen Schadens geltend zu machen und abzurechnen.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Saarbrücken.

15. Sonstiges
Vertragsveränderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

16. Salvatorische Klausel
Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen teilweise oder ganz ungültig sein, so werden die Auftragsbedingungen nicht im ganzen ungültig. Die teilweise oder im ganzen ungültigen Regelungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die den beabsichtigten Willen und die gewünschten wirtschaftlichen Folgen widerspiegeln.

Saarbrücken, Januar 2008

 

Foto: ©Konstantin Gastmann/Pixelio
 

© 2011 Redensart - Agentur für Public Relations. Der Inhalt dieser Seite ist urheberrechtlich geschützt.